Gutachterliche
Stellungnahme von Gebäudeschäden
 |
 |
|
|
Auftraggeber:
E.ON Netz GmbH
Regionalzentrum Nord Bauvolumen:
keine Angabe
Leistungsumfang:
Gutachterliche Stellungnahme
einer Gebäudesubstanz mit Asbestkataster
Planungszeitraum:
August bis November 2005
Zusammenarbeit:
Prof. Dipl.-Ing. Enders, Dipl.-Ing. Dührkop Ingenieurgesellschaft,
Hamburg
|
|
Da die Bürogebäude in der Falkenstraße
60 und 60a in Lübeck verkauft werden sollen, wurde die Sellhorn
Ingenieurgesellschaft beauftragt, die Gebäudesubstanz zu untersuchen
sowie ein Asbestkataster zu erstellen.
Bei den Gebäuden handelt es sich um einen
Altbau aus dem Jahre 1960/1961 und einen Neubau aus dem Jahre 1976/1977,
die als Stahlbetonskelettbauten in Ortbetonbauweise erstellt wurden.
Der Altbau besteht aus dem Kellergeschoss, Erdgeschoss, drei Obergeschossen
und einem bekriechbaren Dachboden.
Der Neubau besteht aus dem Kellergeschoss, Erdgeschoss, zwei Obergeschossen
sowie einem Verbindungsbau aus einem Erdgeschoss und 1. Obergeschoss.
Insgesamt handelt es sich um eine Bruttogeschossfläche von
ca. 3.800 m².
Die Gebäude wurden begangen und wie nachfolgend
aufgeführt begutachtet:
- Die Gebäude entsprechen nicht dem heutigen energietechnischen
Standard.
- Die Fensterrahmen bestehen aus Kunststoff mit inneren, z. T.
rostigen Stahlverstärkungen. Die Rahmenecken sind z. T. offen.
Die Verglasung wurde teilweise beschusshemmend nachgerüstet.
- Die Natursteinfassade ist ohne Wärmedämmung vorgesetzt.
- Die Dachdichtung besteht aus bekiesten Papplagen, die z. T.
Risse und Blasenbildung aufweisen.
- Der Brandschutz ist nach heutigem Standard nicht gegeben, es
fehlen Brandschotts; die Brandschutztüren schließen
nicht.
- In den Kellern ist Feuchtigkeit an den Außenwänden
vorhanden.
- Die Bürogeschosse sind optisch in Ordnung und gepflegt
worden.
- Der Fahrstuhl wurde ständig gewartet, ist jedoch nicht
behindertengerecht ausgestattet.
- Die Elektroanlagen sind überwiegend in einem gut gewarteten
Zustand. Aufgrund des Alters der Elektroanlage sind jedoch einige
wesentliche VDE-Bestimmungen nicht eingehalten.
- Die sanitären Anlagen sind in einem altersbedingten, gepflegten
Zustand.
- Der Heizkessel wurde 1997 erneuert, die Verrohrung befindet
sich in einem guten Zustand.
- Im Verbindungsgang wurde teilweise Ameisenbefall vorgefunden.
Zusätzlich wurde ein Asbestkataster erstellt.
Materialproben
Die nicht massiven oder aufgrund ihrer Oberflächenstruktur
auffälligen Bauteile wurden stichprobenartig auf ihre Materialbeschaffenheit
untersucht. Bei faserhaltigen Materialien bzw. bei Faserverdacht
wurden zusätzlich Materialproben zur lichtmikroskopischen Untersuchung
bzw. zur Untersuchung im Rasterelektronenmikroskop entnommen.
Trotz größter Sorgfalt bei der Asbestrevision können
versteckt eingebaute Asbestverwendungen, z. B. innerhalb zweischaliger
Wände oder weitere lokal vorhandene asbesthaltige Fußbodenbeläge
nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden.
Ergebnisse der Untersuchungen wurden im Licht- sowie mit dem Rasterelektronenmikroskop
durchgeführt. Fundstellen von asbesthaltigen Baumaterialien
waren im Altbau: Kellerfenster mit Asbestplatten, feuerhemmende
Stahltüren mit asbesthaltigen Schlosskastendämmungen,
asbesthaltiger Bodenbelag mit asbesthaltigem Kleber, Sandwichplatten
beidseitig mit Asbestbelag, Lüftungskanäle aus Asbestplatten,
Asbestplatten unter den Geschossdecken des Verbindungsbaus.
Bewertung der Sanierungsdringlichkeit
Festgebundene Asbestprodukte:
In diese Kategorie sind die Asbestzementplatten sowie asbesthaltige
bituminöse Kleber einzuordnen. Diese Produkte sind so eingestuft,
dass von ihnen keine Gefährdung ausgeht, so lange ihre ursprüngliche
Struktur erhalten ist bzw. sie nicht mechanisch bearbeitet werden.
Bei den Beprobungen des Neubaus wurden in keiner Probe asbesthaltige
Kleber festgestellt.
Schwach gebundene Asbestprodukte:
Die Sanierungsdringlichkeit schwach gebundener Asbestprodukte wird
in der "Asbestrichtlinie" anhand eines Bewertungsschemas
festgelegt. Bei der Gebäudebegehung sind Asbestpappen in den
Feuerschutztüren festgestellt worden, die in die Kategorie
der schwachgebundenen Asbestverwendungen einzuordnen sind. Da diese
Asbestverwendungen nicht mit Hilfe des Bewertungsverfahrens beurteilt
werden können, sieht die Asbestrichtlinie eine Einstufung in
die Kategorie III vor.
Zusammenfassung des Asbestkatasters
Bei Umbau oder Entkernungsarbeiten mit Asbestsanierungen sind die
Sanierungsarbeiten unter Einhaltung der einschlägigen technischen
Regeln für Gefahrstoffe durchzuführen.
|