Gutachterliche
Stellungnahme von Gebäudeschäden
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Auftraggeber:
E.ON Netz GmbH
Regionalzentrum Nord Bauvolumen:
keine Angabe
Leistungsumfang:
Gutachterliche Stellungnahme einer Gebäudesubstanz mit
Asbestkataster
Planungszeitraum:
August bis November 2005
Zusammenarbeit:
Prof. Dipl.-Ing. Enders, Dipl.-Ing. Dührkop Ingenieurgesellschaft,
Hamburg
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Da die Bürogebäude in der Falkenstraße
60 und 60a in Lübeck verkauft werden sollen, wurde die Sellhorn Ingenieurgesellschaft
beauftragt, die Gebäudesubstanz zu untersuchen sowie ein Asbestkataster
zu erstellen.
Bei den Gebäuden handelt es sich um einen Altbau
aus dem Jahre 1960/1961 und einen Neubau aus dem Jahre 1976/1977, die
als Stahlbetonskelettbauten in Ortbetonbauweise erstellt wurden.
Der Altbau besteht aus dem Kellergeschoss, Erdgeschoss, drei Obergeschossen
und einem bekriechbaren Dachboden.
Der Neubau besteht aus dem Kellergeschoss, Erdgeschoss, zwei Obergeschossen
sowie einem Verbindungsbau aus einem Erdgeschoss und 1. Obergeschoss.
Insgesamt handelt es sich um eine Bruttogeschossfläche von ca. 3.800
m².
Die Gebäude wurden begangen und wie nachfolgend aufgeführt
begutachtet:
- Die Gebäude entsprechen nicht dem heutigen energietechnischen
Standard.
- Die Fensterrahmen bestehen aus Kunststoff mit inneren, z. T. rostigen
Stahlverstärkungen. Die Rahmenecken sind z. T. offen. Die Verglasung
wurde teilweise beschusshemmend nachgerüstet.
- Die Natursteinfassade ist ohne Wärmedämmung vorgesetzt.
- Die Dachdichtung besteht aus bekiesten Papplagen, die z. T. Risse
und Blasenbildung aufweisen.
- Der Brandschutz ist nach heutigem Standard nicht gegeben, es fehlen
Brandschotts; die Brandschutztüren schließen nicht.
- In den Kellern ist Feuchtigkeit an den Außenwänden vorhanden.
- Die Bürogeschosse sind optisch in Ordnung und gepflegt worden.
- Der Fahrstuhl wurde ständig gewartet, ist jedoch nicht behindertengerecht
ausgestattet.
- Die Elektroanlagen sind überwiegend in einem gut gewarteten
Zustand. Aufgrund des Alters der Elektroanlage sind jedoch einige wesentliche
VDE-Bestimmungen nicht eingehalten.
- Die sanitären Anlagen sind in einem altersbedingten, gepflegten
Zustand.
- Der Heizkessel wurde 1997 erneuert, die Verrohrung befindet sich
in einem guten Zustand.
- Im Verbindungsgang wurde teilweise Ameisenbefall vorgefunden.
Zusätzlich wurde ein Asbestkataster erstellt.
Materialproben
Die nicht massiven oder aufgrund ihrer Oberflächenstruktur auffälligen
Bauteile wurden stichprobenartig auf ihre Materialbeschaffenheit untersucht.
Bei faserhaltigen Materialien bzw. bei Faserverdacht wurden zusätzlich
Materialproben zur lichtmikroskopischen Untersuchung bzw. zur Untersuchung
im Rasterelektronenmikroskop entnommen.
Trotz größter Sorgfalt bei der Asbestrevision können versteckt
eingebaute Asbestverwendungen, z. B. innerhalb zweischaliger Wände
oder weitere lokal vorhandene asbesthaltige Fußbodenbeläge
nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden.
Ergebnisse der Untersuchungen wurden im Licht- sowie mit dem Rasterelektronenmikroskop
durchgeführt. Fundstellen von asbesthaltigen Baumaterialien waren
im Altbau: Kellerfenster mit Asbestplatten, feuerhemmende Stahltüren
mit asbesthaltigen Schlosskastendämmungen, asbesthaltiger Bodenbelag
mit asbesthaltigem Kleber, Sandwichplatten beidseitig mit Asbestbelag,
Lüftungskanäle aus Asbestplatten, Asbestplatten unter den Geschossdecken
des Verbindungsbaus.
Bewertung der Sanierungsdringlichkeit
Festgebundene Asbestprodukte:
In diese Kategorie sind die Asbestzementplatten sowie asbesthaltige bituminöse
Kleber einzuordnen. Diese Produkte sind so eingestuft, dass von ihnen
keine Gefährdung ausgeht, so lange ihre ursprüngliche Struktur
erhalten ist bzw. sie nicht mechanisch bearbeitet werden.
Bei den Beprobungen des Neubaus wurden in keiner Probe asbesthaltige Kleber
festgestellt.
Schwach gebundene Asbestprodukte:
Die Sanierungsdringlichkeit schwach gebundener Asbestprodukte wird in
der "Asbestrichtlinie" anhand eines Bewertungsschemas festgelegt.
Bei der Gebäudebegehung sind Asbestpappen in den Feuerschutztüren
festgestellt worden, die in die Kategorie der schwachgebundenen Asbestverwendungen
einzuordnen sind. Da diese Asbestverwendungen nicht mit Hilfe des Bewertungsverfahrens
beurteilt werden können, sieht die Asbestrichtlinie eine Einstufung
in die Kategorie III vor.
Zusammenfassung des Asbestkatasters
Bei Umbau oder Entkernungsarbeiten mit Asbestsanierungen sind die Sanierungsarbeiten
unter Einhaltung der einschlägigen technischen Regeln für Gefahrstoffe
durchzuführen.
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