Neubau
der Hochwasserschutzwand Müggenburger Hauptdeich
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| Querschnitt der neuen Hochwasserschutzwand |
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Auftraggeber:
Freie und Hansestadt Hamburg
Baubehörde,
Amt für Wasserwirtschaft
Bauvolumen:
ca. 9,5 Mio. DM
Leistungsumfang:
Gesamtplanung (Lph 1-4, 6, §55 HOAI)
Zeitraum:
März 1998 bis Herbst 1999
Zusammenarbeit:
keine |
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Nach einem Beschluss des Senats der Freien und
Hansestadt Hamburg vom April 1995 werden innerhalb eines Zeitraumes
von rd. 15 Jahren die Hochwasserschutzanlagen Hamburgs an die aktuellen
Bemessungswasserstände angepasst.
Als Ersatz der nördlich der öffentlichen Straße
Müggenburger Hauptdeich verlaufenden Hochwasserschutzwand von
rd. 1.700 m Länge soll eine neue eingespannte Stahlspundwand
errichtet werden, welche wasserseitig vor der vorhandenen Stahlbeton-Winkelwand
eingebracht wird. Eine von Sellhorn durchgeführte Bauwerksprüfung
zeigte, dass eine Ertüchtigung der vorhandenen Stahlbeton-Winkelwand
(mit Sickerschürze) aus konstruktiven und wirtschaftlichen
Gründen nicht in Betracht kommt.
Unter Berücksichtigung der geforderten Freibordhöhen
von 0,30 m bzw. 0,50 m ergibt sich nach den neuen Richtlinien eine
Bauhöhe der Wand von NN +7,70 m (im Westen) bis NN +7,90 m
(im Osten). Bei der Bemessung der neuen HWS-Wand wird eine Reserve
für eine spätere Erhöhung des Bemessungswasserstands
um weitere 0,80 m berücksichtigt.
Im Zuge des Neubaus der HWS-Wand werden sämtliche
vorhandenen Leitungskreuzungen der Versorgungsträger durch
neue, wasserdichte Kreuzungspunkte mit erprobten Dichtungssystemen
ersetzt.
Die Ausbaustrecke schließt im Westen bei
Deich-km 3,552 an eine Wand an, die in einem nachfolgenden Bauabschnitt
ebenfalls an die heute gültigen Bemessungsansätze angepasst
wird (mit der Planung ist gleichermaßen Sellhorn beauftragt).
Im Osten endet die Ausbaustrecke im auf Sollhöhe hochgelegten
Einmündungsbereich der Peutestraße in den Müggenburger
Hauptdeich. Östlich davon schließt sich der bereits erhöhte
Obergeorgswerder Hauptdeich an.
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