Unterführung
Waltershofer Damm
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Auftraggeber:
Freie und Hansestadt Hamburg
Bauvolumen:
ca. 25 Mio. DM
Leistungsumfang:
Gesamtplanung, Bauleitung und Projektsteuerung
(Lph 1 4, 6, 7, §55 HOAI sowie §31, §57
und §64 HOAI)
Zeitraum:
März 1998 bis Anfang 2001
Zusammenarbeit:
Arbeitsgemeinschaft
Unterführung Waltershof
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Das Unterführungsbauwerk für 4 Verkehrsspuren
ersetzt einen höhengleichen Bahnübergang. Als erprobte
Bauweise wurde für die Ausführung des Unterführungs-bauwerks
ein geschlossener Stahlbetonrahmen mit integrierter Baugrubenwand
gewählt. Das Bauwerk ist auf Ortbetonrammpfählen tiefgegründet.
Das Unterführungsbauwerk weist eine Gesamtlänge von 248,0
m auf: Trog Rampe Süd 82,0 m, Unterführungsbauwerk mit
Regenrückhaltebecken 70,50 m und Trog Rampe Nord 95,50 m.
Die jeweils 2-spurigen Fahrbahnen in Nord- und Südrichtung
werden im Unterführungsbauwerk durch eine Mittelwand getrennt.
Infolge der Kurvenaufweitungen sowie der geplanten zusätzlichen
Abbiegespuren hat das Unterführungsbauwerk eine variable lichte
Weite zwischen den Außenwänden von 20,0 m bis 24,0 m.
Die Unterkante des Unterführungsbauwerks liegt im tiefsten
Punkt auf ca. NN 7,0 m, die Unterkante der Sohle des Rückhaltebeckens
auf ca. NN 5,00 m. Das Regenrückhaltebecken ist fugenlos an
das tiefgegründete Bauwerk angeschlossen.
Architektonische Gestaltungsansprüche werden durch einheitliches
Material (Stahlbeton), nach außen geneigte Trogwände
mit abgerundeter Oberkante und Ausrundung der Kappe über den
Einfahrten erfüllt. Große kreisförmige Öffnungen
in der Unterführungsmittelwand zwischen den Richtungsfahrbahnen
sorgen für zusätzliche Transparenz. Ferner ist das Beleuchtungskonzept
in die Baumaßnahme integriert. Im Jahre 2002 wurde das Projekt
als "Bauwerk des Jahres" vom AIV ausgezeichnet.
Als Partner der Arbeitsgemeinschaft Unterführung Waltershof
war Sellhorn neben den Gewerken Ingenieurtiefbau und Gleisbau auch
verantwortlich für die Projektsteuerung im Sinne des Bauherrn,
d. h. für die Beibringung der notwendigen bauseitigen Entscheidungen
sowie für die Koordination der Planungsleistungen der beteiligten
Fachingenieure und Architekten.
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