Unterführung
Waltershofer Damm
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Auftraggeber:
Freie und Hansestadt Hamburg
Bauvolumen:
ca. 25 Mio. DM
Leistungsumfang:
Gesamtplanung, Bauleitung und Projektsteuerung (Lph 1 4, 6,
7, §55 HOAI sowie §31, §57 und §64 HOAI)
Zeitraum:
März 1998 bis Anfang 2001
Zusammenarbeit:
Arbeitsgemeinschaft
Unterführung Waltershof
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Das Unterführungsbauwerk für 4 Verkehrsspuren
ersetzt einen höhengleichen Bahnübergang. Als erprobte Bauweise
wurde für die Ausführung des Unterführungsbauwerks ein
geschlossener Stahlbetonrahmen mit integrierter Baugrubenwand gewählt.
Das Bauwerk ist auf Ortbetonrammpfählen tiefgegründet.
Das Unterführungsbauwerk weist eine Gesamtlänge von 248,0 m
auf: Trog Rampe Süd 82,0 m, Unterführungsbauwerk mit Regenrückhaltebecken
70,50 m und Trog Rampe Nord 95,50 m.
Die jeweils 2-spurigen Fahrbahnen in Nord- und Südrichtung werden
im Unterführungsbauwerk durch eine Mittelwand getrennt. Infolge
der Kurvenaufweitungen sowie der geplanten zusätzlichen Abbiegespuren
hat das Unterführungsbauwerk eine variable lichte Weite zwischen
den Außenwänden von 20,0 m bis 24,0 m. Die Unterkante des
Unterführungsbauwerks liegt im tiefsten Punkt auf ca. NN 7,0 m,
die Unterkante der Sohle des Rückhaltebeckens auf ca. NN 5,00 m.
Das Regenrückhaltebecken ist fugenlos an das tiefgegründete
Bauwerk angeschlossen.
Architektonische Gestaltungsansprüche werden durch einheitliches
Material (Stahlbeton), nach außen geneigte Trogwände mit abgerundeter
Oberkante und Ausrundung der Kappe über den Einfahrten erfüllt.
Große kreisförmige Öffnungen in der Unterführungsmittelwand
zwischen den Richtungsfahrbahnen sorgen für zusätzliche Transparenz.
Ferner ist das Beleuchtungskonzept in die Baumaßnahme integriert.
Im Jahre 2002 wurde das Projekt als "Bauwerk des Jahres" vom
AIV ausgezeichnet.
Als Partner der Arbeitsgemeinschaft Unterführung Waltershof war
Sellhorn neben den Gewerken Ingenieurtiefbau und Gleisbau auch verantwortlich
für die Projektsteuerung im Sinne des Bauherrn, d. h. für die
Beibringung der notwendigen bauseitigen Entscheidungen sowie für
die Koordination der Planungsleistungen der beteiligten Fachingenieure
und Architekten.
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