Unterführung Waltershofer Damm

Unterführung Waltershofer Damm
Südportal des Bauwerks
Auftraggeber:
Freie und Hansestadt Hamburg

Bauvolumen:
ca. 25 Mio. DM

Leistungsumfang:
Gesamtplanung, Bauleitung und Projektsteuerung (Lph 1 4, 6, 7, §55 HOAI sowie §31, §57 und §64 HOAI)

Zeitraum:
März 1998 bis Anfang 2001

Zusammenarbeit:
Arbeitsgemeinschaft
Unterführung Waltershof

Das Unterführungsbauwerk für 4 Verkehrsspuren ersetzt einen höhengleichen Bahnübergang. Als erprobte Bauweise wurde für die Ausführung des Unterführungsbauwerks ein geschlossener Stahlbetonrahmen mit integrierter Baugrubenwand gewählt. Das Bauwerk ist auf Ortbetonrammpfählen tiefgegründet.

Das Unterführungsbauwerk weist eine Gesamtlänge von 248,0 m auf: Trog Rampe Süd 82,0 m, Unterführungsbauwerk mit Regenrückhaltebecken 70,50 m und Trog Rampe Nord 95,50 m.

Die jeweils 2-spurigen Fahrbahnen in Nord- und Südrichtung werden im Unterführungsbauwerk durch eine Mittelwand getrennt. Infolge der Kurvenaufweitungen sowie der geplanten zusätzlichen Abbiegespuren hat das Unterführungsbauwerk eine variable lichte Weite zwischen den Außenwänden von 20,0 m bis 24,0 m. Die Unterkante des Unterführungsbauwerks liegt im tiefsten Punkt auf ca. NN 7,0 m, die Unterkante der Sohle des Rückhaltebeckens auf ca. NN 5,00 m. Das Regenrückhaltebecken ist fugenlos an das tiefgegründete Bauwerk angeschlossen.

Architektonische Gestaltungsansprüche werden durch einheitliches Material (Stahlbeton), nach außen geneigte Trogwände mit abgerundeter Oberkante und Ausrundung der Kappe über den Einfahrten erfüllt. Große kreisförmige Öffnungen in der Unterführungsmittelwand zwischen den Richtungsfahrbahnen sorgen für zusätzliche Transparenz. Ferner ist das Beleuchtungskonzept in die Baumaßnahme integriert. Im Jahre 2002 wurde das Projekt als "Bauwerk des Jahres" vom AIV ausgezeichnet.

Als Partner der Arbeitsgemeinschaft Unterführung Waltershof war Sellhorn neben den Gewerken Ingenieurtiefbau und Gleisbau auch verantwortlich für die Projektsteuerung im Sinne des Bauherrn, d. h. für die Beibringung der notwendigen bauseitigen Entscheidungen sowie für die Koordination der Planungsleistungen der beteiligten Fachingenieure und Architekten.




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